ChiroBlocks

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes Angebots der ChiroBlock® GmbH und gelten für alle von ihr geschlossenen Verträge, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten auch ohne erneuten ausdrücklichen Hinweis für unsere künftigen Lieferungen und Leistungen an den Vertragspartner, soweit dieser eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Änderungen und Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur in Schriftform möglich und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Unterschrift eines der Geschäftsführer der ChiroBlock® GmbH. Abweichenden Bestimmungen des Vertragspartners in dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mit der Übernahme des Liefergegenstandes unterwirft sich der Kunde in jedem Fall diesen Lieferbedingungen.

2. Vertragsschluß

Alle Angebote der ChiroBlock® GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Alle Preise sind netto, verstehen sich also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sonstige Steuern und Gebühren, insbesondere Gebrauchssteuern, Inspektions- oder Untersuchungsgebühren, die von staatlicher Seite verlangt werden, sind in den Preisangaben nicht enthalten. Die ChiroBlock® GmbH trifft keine Pflicht, auf das Anfallen etwaiger Steuern und Gebühren hinzuweisen. Alle Angebote der ChiroBlock® GmbH sind so zu verstehen, daß der Käufer diese Kosten zu tragen hat, ohne daß es einer gesonderten Vereinbarung hierüber bedarf.

3. Gefahrenübergang, Erfüllungsort

Sämtliche Leistungen erfolgen ab Werk. Erfüllungsort für alle Leistungsverpflichtungen ist Sitz des Unternehmens. Der Versand erfolgt auf die Gefahr des Kunden. Alle Risiken des Verlusts der Ware oder irgendwelcher Schäden an der Ware oder Beschädigungen von Sachen oder Personen durch die Ware während des Transportes werden ausschließlich vom Käufer getragen. Unbeschadet dieser Reglung erfolgt die Lieferung innerhalb der BRD frei Haus.

4. Lieferzeit, Lieferverzug, Lieferart

Lieferzeitangaben sind für uns unverbindlich, sofern sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Lieferverzug gekommen sind, eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Kunden nicht zu. Ereignisse höherer Gewalt und Betriebsstörungen, auch Streik und Aussperrung, Erkrankungen sowie sonstige Ereignisse, die unsere Fertigung oder die unserer Unterlieferanten erschweren insbesondere Materialbeschaffungsschwierigkeiten geben uns das Recht, die Lieferfristen entsprechend der Beeinträchtigung zu verlängern oder vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden deshalb Schadensersatzansprüche zustehen. Treffen die Parteien keine gesonderte Vereinbarung, liegt die Art der Versendung im Ermessen der ChiroBlock® GmbH. Die ChiroBlock® GmbH ist berechtigt, die von ihr geschuldete Leistung auch als Teilleistung zu erbringen, es sei denn, die Teilleistung hat für den Käufer kein Interesse und der Käufer hat hierauf im Vertrag hingewiesen.

5. Annahmeverzug, Rügepflichten

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Der Käufer hat die Kaufsache unverzüglich nach Erhalt der Lieferung, jedenfalls innerhalb von 8 Tagen nach Warenerhalt zu rügen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 377, 378 HGB. Für den Fall einer rechtzeitigen Rüge teilt die ChiroBlock® GmbH dem Käufer mit, wie mit der reklamierten Ware verfahren wird. Grundsätzlich: Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware für einen angemessenen Zeitraum auf seine Kosten zu lagern. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen und muß den oder die Mängel konkret bezeichnen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten bei Vertragsabschluß. Erstreckt sich der Vertrag oder die einzelnen Teillieferungen über einen längeren Zeitraum hinweg, gelten die jeweils aktuellen Preislisten zur Zeit der jeweiligen Lieferung. Sofern die Auftragsbestätigung nichts anderslautendes enthält, sind Zahlungen ohne Abzug 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse. Dies gilt auch hinsichtlich Rechnungen für Teillieferungen, zu denen die ChiroBlock® GmbH nach diesen Geschäftsbedingungen berechtigt ist. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, hat er die Geldschuld mit einem Zinssatz, der 4,5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank liegt, mindestens jedoch mit 11 % p.a. zu verzinsen. Zahlungen durch Wechsel kann nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung erfolgen. Schecks und Wechsel werden immer nur erfüllungshalber entgegengenommen. Spesen und Kosten sowie die Gefahr für die rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Kunden. Wechselzahlung schließt Skontoabzug aus. Bei Zahlungsverzug, Neukunden und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir unbeschadet unserer weiteren Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen. Die Aufrechnung mit einer Forderung ist ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt. Wegen bestrittener Gegenforderungen steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu.

7. Stornierung

Wird der Vertrag einseitig durch den Käufer aufgehoben oder eine Bestellung/Teilbestellung einseitig durch den Käufer storniert, hat der Käufer der ChiroBlock® GmbH sämtliche Kosten zu ersetzen, die durch die Vertragsaufhebung/Stornierung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für Stornierungs- und Rücktrittskosten, die der ChiroBlock® GmbH durch Lieferanten in Rechnung gestellt werden, Kosten für den Kauf von Waren, die nicht zurückgegeben werden können und allen sonstigen Aufwendungen, die der ChiroBlock® GmbH im Zuge der Vertragsdurchführung und dessen Beendigung entstanden sind wie Anwaltskosten, Transportkosten etc.

8. Haftungsfreizeichnung

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die ChiroBlock® GmbH außer in Fällen des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit allenfalls bis zur Höhe des typisch vorhersehbaren Schadens. Die Haftung der ChiroBlock® GmbH für die Verletzung sonstiger, nicht wesentlicher Vertragsverpflichtung ist außer in den Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

9. Gewährleistung

Die ChiroBlock® GmbH gewährleistet, dass ihre Produkte den in ihren Katalogen, Datenblättern oder anderen den Abnehmern übermittelten Produktdokumentationen stehenden Beschreibungen entsprechen. Die ChiroBlock® GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, daß die von ihr gelieferten Produkte vom Käufer gewünschten Vertrags- und Verwendungszwecken entsprechen. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel des Kaufgegenstandes sind grundsätzlich auf das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt. Dem Käufer bleibt das Recht zur Minderung oder Wandelung vorbehalten, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl schlägt. Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt auf Kosten der ChiroBlock® GmbH. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

10.

Zugesicherte Eigenschaften Ungeachtet § 9 dient die Beschreibung der Kaufgegenstände in Katalogen, Analyseberichten und anderen Dokumenten der ChiroBlock® GmbH nur der genauen Bezeichnung und präzisen Festlegung der Kaufsache. Die vorgenannten Beschreibungen sind nicht als Zusicherung von Eigenschaft im Sinne von § 463 BGB zu verstehen. Eine Zusicherung im gesetzlichen Sinne erfordert die vorherige schriftliche Bestätigung eines Geschäftsführers der ChiroBlock® GmbH mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß eine bestimmte Eigenschaft zugesichert werden soll. Die Produkte der ChiroBlock® GmbH sind für Laboratoriums- und Forschungszwecke bestimmt und dürfen, falls nicht ausdrücklich vereinbart, nicht auf andere Weise verwendet werden, insbesondere nicht für invivodiagnostische Zwecke, als Zusätze in Nahrungs- und Futtermitteln, Human- und Tierarzneimitteln sowie Kosmetika oder für andere gewerbliche Anwendungen.

11. Eigentumsvorbehalt

Die ChiroBlock® GmbH behält sich das Eigentum an allen gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Käufer ist solange der Eigentumsvorbehalt der ChiroBlock® GmbH wirksam ist nicht berechtigt, über die Kaufsache zu verfügen, diese zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Im Fall der Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache wird vereinbart, daß die ChiroBlock® GmbH als Hersteller des Endproduktes anzusehen ist und damit Eigentümer desselben wird. Der Kunde tritt alle Forderungen, die er aus dem berechtigten oder unberechtigtem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwirbt, an die ChiroBlock® GmbH sicherungshalber in vollem Umfang ab, die diese Abtretung ausdrücklich annimmt. Der Käufer ist ermächtigt, die abgetretene Forderung im eigenen Namen für die Rechnung der ChiroBlock® GmbH einzuziehen. Für den Fall des Zugriffs Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung oder Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden, verpflichtet sich dieser, auf das Eigentum der ChiroBlock® GmbH hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen, sowie alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben. Die Kosten der Intervention trägt der Käufer.

12. Schutzrechte

Die ChiroBlock® GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass die Verwendung oder der Verkauf der gelieferten Produkte nicht gegen nationale oder internationale Schutz- und Nutzungsrechte verstößt. Der Käufer hat sich also bei Verwendung oder Weiterveräußerung selbst davon zu überzeugen, dass solche Rechte Dritter nicht verletzt werden. Schadensersatzansprüche gegen die ChiroBlock® GmbH sind insoweit ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, die ChiroBlock® GmbH von allen Schadensersatzansprüchen Dritter wegen etwaiger Verletzung von Schutz- und Nutzungsrechten, die durch Handlungen des Käufers entstehen, freizustellen.

13. Rechtswahl, Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Gerichtsstand das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Sitzgericht zu verklagen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluß der nach zwischenstaatlichen Vereinbarungen geltenden Reglungen, insbesondere des Haager Einheitlichen Kaufrechts und des UN-Kaufrechts.

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